Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Peter Zühlke Elektromeister GmbH
I. Allgemeines
1. Für Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, der Peter Zühlke Elektromeister GmbH (nachfolgend: Peter Zühlke GmbH) gelten die nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (nachfolgend: Kunde) und andere allgemeine Bedingungen (VOB, VOL usw.) sind nur wirksam, soweit diese von der Peter Zühlke GmbH für den jeweiligen Auftrag schriftlich anerkannt worden sind.
2. Die Mitarbeiter der Peter Zühlke GmbH haben keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.
3. Gem. §33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die Peter Zühlke GmbH Daten des Kunden digital speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
4. Die Abtretung von Forderungen gegen die Peter Zühlke GmbH an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
II. Überlassene Unterlagen
1. Zum Angebot der Peter Zühlke GmbH gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Verzeichnisse, sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt.
2. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., bleiben im Eigentum der Peter Zühlke GmbH. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
III. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, die Vertragsparteien haben im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Der Kunde kann die Angebote der Peter Zühlke GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt annehmen. Eine verspätete Annahme stellt ein neues, eigenständiges Angebot des Kunden gegenüber der Peter Zühlke GmbH dar.
3. Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Maß- und Leistungsangaben, dienen der groben Beschreibung. Diese Angaben stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Branchenübliche Abweichungen sind zulässig, sofern etwas anderes nicht schriftlich verbindlich vereinbart wurde.
IV. Preisvereinbarung
1. Die im Angebot enthaltenen Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk, zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Gebühren und Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage oder mit der Erstellung der vorgeschriebenen Baugenehmigungsunterlagen und Zeichnungen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.
3. Bei der Vereinbarung eines Pauschalpreises hat der Kunde Mehrleistungen, die ohne Verschulden der Peter Zühlke GmbH notwendig waren, zusätzlich zu vergüten.
V. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Beauftragt der Kunde die Peter Zühlke GmbH mit einer Fehlersuche, ist – sofern keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand vom Kunden zu vergüten, sofern eine weitergehende Beauftragung aus den nachfolgenden Gründen nicht erfolgt:
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der beanstandete Fehler bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht festgestellt werden konnte;
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der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
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der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen oder anschließend nicht erteilt wurde;
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bei Produkten aus dem Bereich Informationstechnik/Unterhaltungselektronik die Empfangsbedingungen nicht störungsfrei gegeben sind.
VI. Lieferungen
1. Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
2. Sollte die Peter Zühlke GmbH in Verzug geraten, muss der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät die Peter Zühlke GmbH in Verzug. Für den Fall, dass der Kunde nach Fristlablauf die Entziehung des Auftrags beabsichtigt, ist zudem die Entziehung des Auftrages schriftlich anzukündigen.
3. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet der Rechte der Peter Zühlke GmbH aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen der Peter Zühlke GmbH gegenüber nicht nachkommt.
4. Verbindlich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine greifen nicht mehr, wenn die Verzögerung auf Umständen basiert, die die Peter Zühlke GmbH nicht zu vertreten hat. Als solche Umstände sind, z.B. Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
5. Bei Ereignissen höherer Gewalt ist die Peter Zühlke GmbH berechtigt, auch wenn sie bei ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderungen und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
VII. Versand, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
1. Die Wahl des Versandweges und des Transportmittels ist der Peter Zühlke GmbH überlassen.
2. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers der Peter Zühlke GmbH oder des Lieferwerkes geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Kunden über.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Falls nicht anders vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung, jeweils ab Rechnungsdatum, zu erfolgen.
2. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die Peter Zühlke GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 5%-Punkten über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Ansprüche im Verzugsfall bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang entscheidend.
3. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Kaufleuten ist Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der Peter Zühlke GmbH. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben im Eigentum der Peter Zühlke GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Peter Zühlke GmbH gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Ware, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch die Peter Zühlke GmbH unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der Peter Zühlke GmbH dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
4. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte der Peter Zühlke GmbH bereits jetzt an sie abgetreten werden.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet.
6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die Peter Zühlke GmbH deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann sie den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde der Peter Zühlke GmbH sofort schriftlich mitzuteilen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Peter Zühlke GmbH hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
7. Die Peter Zühlke GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
X. Abnahme
Die Vertragsparteien haben das Recht, vom anderen jeweils die Durchführung einer förmlichen Abnahme zu verlangen.
Die Arbeit gilt jedoch als abgenommen, wenn die Werkleistung vom Kunden in Gebrauch genommen werden kann. Der Kunde kann die Abnahme nicht auf Grund eines Mangels verweigern, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich mindert.
XI. Gewährleistung bei Kaufwaren und Rügepflicht
1. Ist der Kunde ein Kaufmann, ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Auf die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und 2 Handelsgesetzbuch wird hingewiesen. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Nachricht.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf von Waren beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr; dies gilt nicht bei einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen die Herausgabe der Sache verlangt werden kann.
3. Die beanstandete Ware ist der Peter Zühlke GmbH in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge trägt die Peter Zühlke GmbH die Mangelbeseitigungskosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
4. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne Zustimmung der Peter Zühlke GmbH Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.
5. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Peter Zühlke GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
XII. Weitere Gewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im Unternehmerverkehr gelten bei der Ausführung von Bauleistungen die Verjährungsregelungen der VOB/B. Sofern der Kunde als Verbraucher agiert, gelten für die Verjährung die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde der Peter Zühlke GmbH schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der Peter Zühlke GmbH oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
3. Ist die Peter Zühlke GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung der Peter Zühlke GmbH oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Peter Zühlke GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Peter Zühlke GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der Peter Zühlke GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
6. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Die Peter Zühlke GmbH haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Peter Zühlke GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbstständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
XIII. Erweitertes Pfandrecht der Peter Zühlke GmbH an beweglichen Sachen
1. Der Peter Zühlke GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
2. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von der Peter Zühlke GmbH mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Peter Zühlke GmbH ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
XIV. Fertigung nach Anweisungen des Kunden
Bei der Fertigung nach Zeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen eines Unternehmers übernimmt die Peter Zühlke GmbH für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Anweisungen des Unternehmers beruhen, keine Gewähr und Haftung. Dies gilt nicht, sofern der Kunde als Verbraucher agiert.
Sofern der Kunde als Unternehmer handelt, stellt er die Peter Zühlke GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, frei. Dies gilt nicht, sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für die Durchführung des Auftrages gefertigten Formen, Werkzeuge und Konstruktionsunterlagen sind ausschließlich im Eigentum der Peter Zühlke GmbH. Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
XV. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die der Peter Zühlke GmbH im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist offenkundig.
XVI. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Peter Zühlke GmbH.
XVII. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.
Stand: November 2023
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Peter Zühlke Elektromeister GmbH, Gerhard-Gerdes-Straße 9, 37079 Göttingen, Telefon 0551-41837, E-Mail info@elektro-zuehlke.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.